Regalprüfung
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung
Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Sie müssen gemäß § 10, mindestens alle 12 Monate, von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 i.V.m. BGR 234 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.
Wir führen gerne, bei laufendem Betrieb, die Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen durch.
Wir prüfen Ihre Regale nach:
- DIN EN 15635,
- BetrSichV
- BGR 234
Zu prüfende Regalsysteme:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Sie erhalten
- qualifizierte Inspektion
- ordnungsgemäße Dokumentation mit Handlungsempfehlung
- offizielle Prüfplakette
Auf Wünsch
- Montagen, Demontagen, Reparatur der defekten Bauteile durch unser Montageteam.
Zertifikat 1
Zertifikat 2
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